Die Katholische Kirche und der Dritte Weg
Weil die weltlichen Instrumentarien zur Regelung der Arbeitsvertragsbedingungen (Tarifvertrag, Streik und Aussperrung) mit dem Leitbild der christlichen Dienstgemeinschaft unvereinbar sind, hat die Katholische Kirche in Deutschland für sich und ihre Einrichtungen ein eigenes System zur Aushandlung von Arbeitsvertragsbedingungen geschaffen, den sogenannten Dritten Weg. Danach werden die Arbeitsbedingungen nicht durch Tarifverträge, sondern durch paritätisch besetzte arbeitsrechtliche Kommissionen festgelegt.
Die Grundlagen des Dritten Wegs sind das partnerschaftliche Miteinander von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern, die gleichberechtigte und gleichgewichtige Interessenvertretung in den arbeitsrechtlichen Kommissionen, die faire Konfliktlösung ohne Arbeitskampf und das Prinzip der Lohngerechtigkeit. Streik und Aussperrung sind mit den Grunderfordernissen des kirchlichen Dienstes unvereinbar, weil Dienst in der Kirche dem Konsensprinzip und dem Versöhnungsauftrag verpflichtet ist. Streitigkeiten werden idealtypischer Weise im geschwisterlichen Gespräch gelöst. Arbeitskampfmaßnahmen, die die andere Seite zu überwältigen suchen, sind mit diesem Prinzip unvereinbar. Die Kirche gäbe ihren Sendungsauftrag preis, wollte sie die Glaubensverkündigung und ihr karitatives Wirken unter den Vorbehalt der wechselseitigen Druckausübung zur Wahrung der eigenen Vermögensinteressen stellen.
(Quelle: Deutsche Bischofskonferenz: dbk.de/themen/kirche-staat-und-recht/kirchliches-arbeitsrecht/dritter-weg/)
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