Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Das Gesundheitsrisiko am Arbeitsplatz wird durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) abgesichert. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung, bei der alle Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer gegenüber Risiken am Arbeitsplatz per Gesetz absichern müssen. Dies dient der finanziellen Absicherung der Arbeitnehmer, falls im Falle eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit die eigene Arbeitskraft teilweise oder gar nicht mehr einsetzbar ist.

Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) treffen hierfür alle Maßnahmen, durch die eine möglichst frühzeitig nach dem Versicherungsfall einsetzende und sachgemäße Heilbehandlung und, soweit erforderlich, besondere unfallmedizinische Behandlung gewährleistet wird. Die Heilbehandlung wird grundsätzlich als allgemeine Heilbehandlung erbracht. Eine allgemeine Heilbehandlung ist die ärztliche Versorgung einer Unfallverletzung, die nach Art oder Schwere weder eines besonderen personellen, apparativ- technischen Aufwandes noch einer spezifischen unfallmedizinischen Qualifikation des Arztes bedarf.

Unfallverletzte mit bestimmten schweren Verletzungen, benötigen hingegen eine sofortige besondere unfallmedizinische Behandlung und müssen in spezielle Krankenhäuser der Akutversorgung vorgestellt werden. Die Landesverbände beteiligen ausschließlich besonders geeignete Krankenhäuser an der besonderen stationären Behandlung Schwer-Unfallverletzter. Diese müssen im Hinblick auf die Schwere der Verletzungen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein. Bundesweit sind über 600 Krankenhäuser und Kliniken in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden ca. 64.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Verletzungsartenverfahren versorgt.

Die Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Sportmedizin des St.-Marien-Hospital Lünen erfüllt als regionales Traumazentrum und Mitglied des Traumanetzwerkes NordWest die Vorraussetzungen zur Teilnahme am Berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren nach §6 / Verletzungsartenverfahren. Wir gehören somit zu den besonders geeigneten Krankenhäusern, die die speziellen personellen, apparativen und räumlichen Anforderungen erfüllen, um stationäre Behandlungen von Schwer-Unfallverletzten durchführen zu können.

Zusätzlich werden durch erfahrene Gutachter sämtliche Berufsgenossenschaftliche Fragestellungen, z.B. in Bezug auf Rentenfeststellung, Klärung von Zusammenhangsfragen, Anerkennung von Berufserkrankungen, usw. erstellt.

In enger Kooperation mit der Rehabilitationsabteilung des St.-Marien-Hospital Lünen kann umgehend nach erlittenem Trauma mit der Weiterbehandlung begonnen werden. Sollten physiotherapeutische Behandlungen nicht zum gewünschten Therapieerfolg führen, können weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Hierzu gehören z.B. die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP), die Berufsgenossenschaftlich Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) oder auch die Berufsorientierte Rehabilitation (BOR). In besonders schwierigen Fällen kann ein Berufshelfer hinzugezogen werden, um frühzeitig eine innerbetriebliche Arbeitsplatzumsetzung oder gar Umschulung einzuleiten.

Sprechstunde für Arbeits- und Wegeunfälle im Berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren

Montags - Freitags  8 - 12:00h

Die Terminvergabe erfolgt über die Zentrale Aufnahme

Tel.: + 49 (0) 23 06 - 77- 4000

St.-Marien-Hospital
Unfallchirurgie, Orthopädie und Sportmedizin
Altstadtstr. 23
44534 Lünen

E-Mail: ou@klinikum-luenen.de